Dennis Kindermann

Dennis Kindermann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dennis Kindermann schloss vor seinem Studium der Rechtswissenschaften eine handwerkliche Ausbildung ab. 2007 trat Rechtsanwalt Kindermann in die Kanzlei Dommel Schlosser & Partner ein und ist inzwischen Partner.

Ein besonderer Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Kindermann liegt in den Bereichen (privates) Bauhaftungsrecht und Bauvertragsrecht. Rechtsanwalt Kindermann berät Auftragnehmer wie auch Auftraggeber ausführungsbegleitend. Seit 2012 darf Dennis Kindermann die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht führen.

Rechtsanwalt Kindermann ist Dozent für die Handwerkskammer Hamburg. In der dortigen Ausbildungseinrichtung Elbcampus vermittelt er seit 2010 Führungskräften und Mitarbeitern interessierter Mitgliedsbetriebe die Grundzüge des Bauvertragsrechts für deren unternehmerische Praxis. Für Sachverständige, die eine öffentliche Bestellung und Vereidigung anstreben, ist Rechtsanwalt Kindermann dort ebenfalls ausbildend tätig. Des Weiteren doziert Dennis Kindermann im Rahmen der Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Rolladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk den Part "Berufsbezogene Rechtsvorschriften / praxisrelevante Grundzüge des Bauvertragsrechts, des Baukaufvertragsrechts und des Verbraucherschutzes".

Auch Firmenseminare gehören zu Herrn Kindermanns Leistungsspektrum.

Rechtsanwalt Kindermann ist Mitglied und Kooperationsanwalt des Verbands privater Bauherren e.V. (VpB). Der Verband privater Bauherren e.V. ist der größte und älteste deutsche Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens und verfügt über ein bundesweites Netzwerk von Regionalbüros. Er setzt sich für die Belange der privaten Bauherren gegenüber der Politik ein und wahrt die Interessen seiner Mitglieder u.a. durch baubegleitende Beratung und Unterstützung in allen Phasen des Planens, Bauens, Kaufens, Sanierens und Verkaufens, sowohl beim Neubau als auch beim Altbau und bei Eigentumswohnungen.

Herr Kindermann vertritt Wirtschaftsunternehmen wie auch Privatpersonen außergerichtlich und verfügt zudem über ein hohes Maß an prozesstaktischer Erfahrung.


Achtung - gesetzliche Neuregelungen zum Bauvertragsrecht:

Im 1. Halbjahr 2017 wurde ein für alle Baubeteiligte sehr wichtiges Gesetz verabschiedet, das das allgemeine Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals um spezielle Neuregelungen ergänzt, unter anderem
  • zum Bauvertrag,
  • zum Verbraucherbauvertrag,
  • zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie
  • zum Bauträgervertrag.
Die neuen Vorschriften finden zwingende Anwendung auf alle Bauverträge, die Sie ab dem 01.01.2018 abgeschlossen haben oder künftig abschließen werden.

Gemessen am Alter des im Jahr 1900 in Kraft getretenen BGB handelt es sich bei den Regelungen zum Bauvertragsrecht noch um vergleichsweise neue Regelungen. Über diesen Link können Sie sich einen ersten Überblick über die umfangreichen gesetzlichen Neuregelungen verschaffen. Die PDF-Datei enthält eine Gegenüberstellung
  • der alten BGB-Vorschriften (linke Spalte),
  • der ab 2018 geltenden BGB-Neuregelungen (mittlere Spalte) und
  • der entsprechenden VOB/B-Klauseln (rechte Spalte).
Ein verlinktes Inhaltsverzeichnis zu den Neuregelungen sowie eine einseitige Kurzanleitung erleichtern Ihnen das Auffinden der für Sie gerade interessanten Neuregelung.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Kindermann persönlich:

Dommel · Rehaag · Fasold & Partner

Große Theaterstr. 42
20354 Hamburg



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